Ungebetene Besucher


Kratzspuren am Holz und Schutzblechen
Kratzspuren am Holz und Schutzblechen

Ein Rentnerehepaar kommt Anfang Juni aus dem Urlaub nach Hause und erlebt eine böse Überraschung. Scheinbar sind während der Abwesenheit ungebetene Gäste ins Haus eingezogen. Geklaut wurde augenscheinlich nichts, Diebe scheiden somit aus. Aber es stinkt bestialisch im Haus! Eine Duftwolke aus Verwesung, Kot und Urin hängt in allen Räumen und der Verdacht kommt auf, dass es sich um einen tierischen Besucher handeln könnte. Guter Rat scheint zunächst teuer. Ein hinzugezogener Fallensteller aus dem Hegering sorgt schnell für Aufklärung.

Eine Steinmarderfähe samt Welpen hat es geschafft, über die am Haus angebrachte Pergola vom Garten aus ins Dach zu gelangen.

Kratzspuren am Holz und auf den Schutzblechen sind ein klarer Beweis dafür, dass sich hier ein Steinmarder eingenistet hat.



Der Dachboden als Spielwiese für Marder
Der Dachboden als Spielwiese für Marder

Die Eindringlinge konnten sich über Wochen völlig ungestört auf dem Dachboden austoben. Wie für Marder typisch, finden sich Kotplätze, mit abgesetzter Losung. Auch stinkender Urin sorgt dafür, dass die Erholung schnell vergessen ist, denn der sich bei warmen Temperaturen zunehmende Gestank entwickelt sich kräftig weiter. Bei den Welpen nehmen die abgesetzte Kot und Urinmenge mit zunehmenden Alter und Wachstum kräftig zu, was die Situation im Haus nicht einfacher macht.

Unbemerkt brachte die Fähe Ende März ihre Welpen im Holzlager neben dem Gartenhaus zur Welt. In den ersten Wochen hat sie die Jungen immer wieder in verschiedene Verstecke gebracht, um nicht entdeckt zu werden.

Heimlich wurden bereits während der Tragezeit etliche Orte in der Siedlung ausfindig gemacht, wo die Welpen zum Schutz vor Feinden untergebracht werden könnten. Dazu gehörte auch der Dachboden unserer beiden Rentner.



Hühnereier aus den Legenestern
Hühnereier aus den Legenestern

Die Chance im Garten eine Amsel samt Gelege zu erbeuten in Kombination mit der Abwesenheit der Urlauber war wie ein 6er im Lotto für die kleine Marderfamilie.

Zwischenzeitlich hat sie immer wieder Eier von dem vom Nachbarn gehaltenen Hühnern aus den Legenestern geholt, die Vorräte dann in der Glaswolle in den Dächern verschiedener Häuser versteckt.

Die Kaninchen haben zeitig Junge bekommen. Diese wurde von der Fähe durch den gezielten Biss getötet und ebenfalls in die unterschiedlichen Verstecke verbracht.

Ratten an den Komposthaufen entlang des Abzugsgrabens in der kleinen Siedlung wurden ebenfalls kontinuierlich gefangen.

Der Standort erschien der Fähe gut genug, um sicher ihre Jungen aufzuziehen.



Spuren vom Steinmarder
Spuren vom Steinmarder

Kein Rasenmäher, Kofferradio, Fernseher oder klappernde Heckenschere und vor allem kein anderer Bewohner störte den Frieden im Haus und Garten.Die Welpen wurden mit dem Nackengriff kurzerhand in der Nacht auf den Dachboden gebracht. Hier können sie sich nun völlig ungestört austoben und ihre Kräfte messen. Das in der Dachrinne befindliche Regenwasser wird genutzt, um den Durst zu stillen und sich wohlzufühlen.

Ein sicheres Versteck vor Fuchs und Greif, welche gelegentlich Jagd auf die Jungen machen.

 Die nächtlichen Beutezüge der Fähe bringen Kleinvögel, Mäuse, Ratten oder Kaninchen vom nahegelegenen Friedhof ins Haus. Nicht alles wird direkt von den Jungmarder gefressen, ein Teil bleibt auf dem Dachboden liegen. Speckkäfer, Fliegen und andere Insekten nehmen aufgrund der Duftspur dankend die Reste an. Was zu dicht an den Dachpfannen liegt trocknet fest und bildet einen perfekten Nährboden für die Eiablage und spätere Entwicklung verschiedenster Larven.



Neugieriger Steinmarder Welpe
Neugieriger Steinmarder Welpe

Nach Rücksprache der Rentner mit dem Fallensteller schließt sich der Fang vor Ort aufgrund der Schonzeit der Steinmarder aus.Um die Sache schnellstmöglich zu beenden, bittet der nun hinzugezogene Jäger deshalb die Eigentümer zunächst umgehend den Dachdecker, bzw. Zimmermann vor Ort zu informieren.

Um für Unruhe und Störung zu sorgen, hebt der Handwerker einige Dachpfannen fachmännisch an und lässt an regenfreien Tagen diese Fläche für einige Zeit offen. Die Alternative, stattdessen die Einschlupflöcher direkt zu verschließen, würde zum Verhungern der Welpen führen. Diese wäre ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und würde auch die Situation nicht lösen.

 

 



Kratzspuren am Holzlager
Kratzspuren am Holzlager

Genervt durch die aufkommende Unruhe durch die Arbeit der Handwerker und der entstandenen Zugluft zieht die Fähe mit ihren mittlerweile fast selbstständigen Jungen aus dem Dachboden aus. Es geht in eine Notunterkunft in einem vom Haus weit entfernten Geräteschuppen.

Um in Zukunft jedoch einen erneuten ungebetenen Besuch zu verhindern, nutzt der Jäger die Gelegenheit, um vor Ort einen sicheren Standort für einen Fangbunker mit Eiabzugeisen zu erkunden und die Eigentümer aufzuklären.

Der Bunker ist so konstruiert, dass nur Steinmarder (gelegentlich auch Baummarder) in die Kiste laufen können. Waschbären oder Katzen haben keine Gelegenheit, das Ei aus dem Bunker zu erbeuten. Eier werden vom Marder in einem Stück mitgenommen. Sind Eierschalenreste in dem Bunker, liegt ein Rattenbefall vor.



Kastenfalle am Haus
Kastenfalle am Haus

Ab September legt der Fallensteller nun regelmäßig ein Ei in die von außen verschließbare Kiste und nutzt die Angewohnheit der Marder, regelmäßig mögliche „Gelegeplätze“ zu inspizieren.

Besteht keine Möglichkeit für den Jäger, das Grundstück jederzeit zu betreten, scheidet die Möglichkeit des Fallenstellens aus, da die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen der Falle nicht möglich wären.

Der Fallenstandort wird ab dem 10. November genutzt, um das 37er Eiabzugseisen zu platzieren und umgehend scharf zu stellen.

Bereits nach kurzer Zeit ist ein Marder in der ersten oder zweiten Nacht gefangen

Oft gelingt es, an diesen Stellen 2-3 Steinmarder mit den Eisen bis Ende Februar zu erlegen. Der Marderfang auf dem befriedeten Bezirk mit dem Eisen ist dort, wo noch Abzugseisen erlaubt, sind eine gute Möglichkeit. Bitte die die gültigen Landesjagdgesetze beachten!

Für den Fangschuss in einer Lebendfalle z.B. einer Kastenfalle auf befriedetem Bezirk benötigt der Fallensteller eine Ausnahmegenehmigung der Behörden. Auch hier gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen der Länder welche dringend beachtet werden müssen.

 

Autor: Andre Westerkamp



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