Jagdblatt Februar/März 2025

Werte Leser,

mit dem Bestehen der Jägerprüfung, aber auch mit dem nahenden Ende des Jagdjahres beginnt für viele die Suche nach der passenden Jagdgelegenheit. Durch die stetig wachsende Zahl der Jäger in Deutschland gestaltet sich dies zunehmend schwieriger. Dies entgeht den verpachtenden Jagdgenossen natürlich ebenso wenig wie den bereits vorhandenen Jagdpächtern. Die Folge ist ein steigender Pachtpreis. Gerade in der Umgebung von Städten bzw. Ballungsgebieten haben sich in den letzten zehn Jahren die Preise oft mehr als verdreifacht.

Galt früher in den Dörfern noch der Grundsatz: „Hier jagt, wer hier wohnt“, sind es heute oft die Meistbietenden, welche den Zuschlag bekommen. Je nach Revier und Jagdeifer muss eine weite Anreise nicht grundsätzlich falsch sein. Verkommt die Jagd jedoch deshalb zu einem Baller-Event, weil eine Hege aufgrund der Entfernung kaum möglich ist, wird die Jagd zum Trauerspiel. Das Recht zur Jagdausübung sollte eigentlich demjenigen zustehen, der mit viel Engagement, Wissen und Fähigkeit einen Beitrag zur Hege und Pflege leisten kann. Der Natur und Artenschutz sind schließlich elementarer Bestandteil unseres Waidwerks. Natürlich scheint es für eine Jagdgenossenschaft verlockend zu sein, Höchstpreise einstreichen zu können, aber Probleme sind meist dann vorprogrammiert, wenn es um Wildschadensverhütung, Fallwild, Kommunikation geht.

Die Preisspirale endet aber nicht bei den Pächtern. Die Forderungen an zukünftige Begehungsscheininhaber zaubern oft ein ungläubiges Lächeln ins Gesicht. Mancher Jagdpächter versucht nicht nur die Gesamtkosten eines Reviers durch die Vergabe der kostbaren Jagdmöglichkeiten wieder einzuspielen, sondern damit möglichst auch noch einen Gewinn zu erzielen. Man könnte meinen, dies sei zunächst nichts Verwerfliches, aber oft gelingt dieses Vorhaben nur durch eine dem Revier völlig unangepasste hohe Anzahl von Begehungsscheinen. Eigentlich stehen dem gesetzliche Regelungen entgegen, aber anscheinend sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Statt „Entgeltliche Jagderlaubnis“ tauchen dann Begriffe wie „Hegebeitrag“, „Wildbretpauschale“ etc. in der Vergabe auf. Um die Jagd nicht ausufern zu lassen, werden Beschränkungen in der Abschussfreigabe, Häufigkeit der Anwesenheit, Flächenzuweisungen und Verbote in einer internen Vereinbarung festgehalten. Dies geht am eigentlichen Gedanken unseres Hegeauftrags völlig vorbei.

So richtig schlimm wird es, wenn aufgrund anderer Hintergedanken eine Vergabe stattfindet. Jagdgesuche mit Inhalten wie „weiblich, ohne Anhang, sucht Anschluss bei gestandenem Jäger mit Jagdhütte“, lassen zahlreiche Angebote eingehen. Dann geht es weder um das jagdliche Engagement noch um die Eignung der Kandidatin.

Wohlgemerkt: Es geht mir nicht darum, Jägerinnen die Eignung abzusprechen, sondern darum, wie sich manche Pächter aufführen bei der Vergabe von Jagdmöglichkeiten. Ich wünsche mir für das nächste Jagdjahr, dass wir alle - Jagdgenossen, Pächter und Begeher - an einem Strang ziehen, um das zu erreichen, was Ziel sein sollte: der Erhalt unserer Tierwelt im Einklang mit der Natur.

 

Waidmannsheil