Nach dem Versterben eines aktiven, langjährigen Jägers kommen auf die Erben Pflichten des ordnungsgemäßen und rechtssicheren Umgangs mit dem Nachlass zu. Wohin mit den Waffen, Messern und Accessoires, die sich im Laufe der Jahrzehnte angesammelt haben?
Steht kein weiterer Jäger oder berechtigter Angehöriger zur Verfügung, der den Nachlass antreten kann, sind Angehörige gut beraten, sich umgehend mit der Jagdbehörde an einen Tisch zu setzen. Welche Waffen sind vorhanden, wer hat Zugriff auf diese, stehen tatsächlich die Waffen im Tresor, die auch in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind? Wo liegt die Munition, wo evtl. Pulverreste von selbstgeladener Munition?
Wesentliches Merkmal ist im Vorfeld, dass unberechtigte Personen keinen Zugang zu den Waffen und Munition haben dürfen.
Ratsam ist es daher, vorzubeugen! Ein befreundeter, der Familie nahestehender Jagdkollege wird vorab bevollmächtigt, die tatsächliche Gewalt über die Waffen im Sterbefall oder auch Krankheitsfall auszuüben. Dies kann in einer formlosen Vollmacht schriftlich hinterlegt sein. Im Sterbefall kann dies zudem testamentarisch festgehalten werden.
Sind diese Vollmachten nicht vorhanden, ist die waffenrechtliche Problematik als erstes mit den Behörden umgehend abzuklären. Ein zeitnaher Termin bei der Jagdbehörde sollte wahrgenommen werden. Im Zweifel wird dieser nach Absprache im Haus des Verstorbenen mit den Ordnungsämtern vereinbart, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Keinesfalls dürfen nicht berechtige Personen Zugriff auf Waffen und Munition erhalten. Zahlencodes der Waffenschränke werden im Zweifel ebenfalls so hinterlegt, dass niemand unberechtigt den Zugriff auf die Waffen erhält.
Welche Werte stehen tatsächlich im Waffenschrank, was ist wo eingelagert und wie soll im Bedarfsfall vorgegangen werden? Es ist nicht leicht, sich im Vorfeld Gedanken über das Ableben zu machen, jedoch erleichtert es den Angehörigen, keine Fehler zu machen.
Sammler im Internet sind auf der Suche nach Raritäten, Messern oder auch Ferngläsern. Auch hier ist es im Vorfeld zielführend, aufzulisten und zu besprechen, welche Werte sich im Jägerhaushalt befinden. Ein angefertigtes Dokument verhilft, Missverständnissen vorzubeugen.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt auf, welche Probleme zusätzlich auf die Angehörigen zukommen können:
Ein Jäger hat sich über Jahre eine große Anzahl von Trophäen in seinem Jagdzimmer zugelegt, Greife, Raubwild, die ein oder andere Auslandserinnerung aus Afrika, Grönland oder Skandinavien wurden Teil des Jägerhaushalts.
Auf dem Sterbebett erklärt der Jäger seiner Frau, sie könne die Trophäen in Ruhe verkaufen und davon eine Weltreise machen. „So viel seien die Präparate schließlich wert“!
Ca. 6 Wochen nach der Beerdigung fragt die Witwe bei verschiedenen Präparationswerkstätten und Fachhändlern an, ob diese Präparate nun zu verkaufen seien. Der Schock folgt im Nachgang. Kein Handel mit geschützten Arten, kein Ankauf von Altpräparaten in jeglicher Form. Alle Präparate wurden von der Witwe entsorgt, da für die wenigsten Präparate Papiere vorhanden waren, bzw. die Trophäen nicht mehr handelbar waren. Ein Teil der Trophäen war zudem von Motten befallen.
Im Zweifel bleibt, wie in diesem Fall, der Weg zur Behörde, um Aufklärung zu bekommen. Ohne Papiere (in der Regel CITES-Papiere) sind geschützte Trophäen wertlos und werden in der Regel vernichtet, bzw. der Forschung und Lehre zugeführt, soweit möglich.
CITES reguliert und überwacht den Markt mit geschützten Tier- und Pflanzenarten über die Vorlage von artenschutzrechtlichen Genehmigungen und Bescheinigungen bei der Ein- und Ausfuhr. Dies gilt auch für den Handel. Wenn nachgewiesen werden kann, dass z.B. ein Turmfalke (Taggreife unterliegen dem Jagdrecht) ordnungsgemäß und rechtmäßig der Natur entnommen wurde, können hierfür Papiere angefordert werden. Wenn es sich denn lohnt! Häufig sind die in die Jahre gekommenen Präparate so verstaubt, dass der Aufwand einer Legalisierung zum Handel sich nicht rentiert.
Was aber mit Geweihen, Hörner sonstigen Knochen, die sich im Nachlass befinden? Insbesondere Hirschgeweihe können problemlos über private Kleinanzeiger angeboten werden. Der ein oder andere findet Gefallen an den Jagdtrophäen, allerdings sollten hier die Erwartungen nicht zu hochgeschraubt werden. Häufig sind die Angehörigen froh, den Nachlass einfach nur loszuwerden.
Anders sieht es bei Messern oder Saufedern aus. Hier besteht ein Markt, den es nicht zu unterschätzen gilt. Markenware bleibt häufig am Preis, Sammler geben gerne entsprechend der Besonderheiten Geld für Raritäten.
Auch Ferngläser, Spektive, Wildkameras oder auch Lockinstrumente lassen sich durchaus an Jungjäger verkaufen. Insbesondere gepflegte Jagdhörner werden von jungen Jägern gesucht. Bläsergruppen freuen sich darauf, Nachwuchs zu unterstützen. Insbesondere in Jägerkreisen werden Jagdhörner empfohlen, wird die Jagd aufgegeben oder ein Sterbefall tritt ein.
Zusammenfassend ist es ratsam, sich zu Lebzeiten Gedanken, um den Nachlass eines Jägerlebens zu machen.