Jagdblatt September /Oktober Ausgabe 04/2022


Werte Leser - wie der Teufel das Weihwasser, so fürchtet anscheinend manch ein Jäger den Schießstand…

 

Dieser Eindruck entsteht zumindest, wenn man sich einige unnötige Nachsuchen, das Verhältnis abgegebener Schüsse und tatsächlicher Strecke nüchtern betrachtet. Dies gilt übrigens nicht nur für die Schießleistung, sondern auch für den (un)sicheren Umgang mit der Waffe. Natürlich fühlen sich nun einige zu Unrecht angesprochen und wir wollen auch nicht alle über einen Kamm scheren, aber manch einer fühlt sich jetzt vielleicht ertappt. Mit recht bestehen wir auf ein großes Maß an Eigenverantwortung und Freiheit, aber manchmal genügt eine freiwillige Selbstverpflichtung eben nicht aus und der Gesetzgeber handelt.

 

Gründe dafür können steigende Unfallzahlen, Unmut einer anderen starken Lobby oder sogar der Ruf aus den eigenen Reihen sein. Was in einigen anderen europäischen Ländern selbstverständlich ist, nämlich das verpflichtend absolvierte Schießtraining, wird in Deutschland teilweise noch heiß diskutiert. In Niedersachsen hat nun der Gesetzgeber versucht, klare Regelungen für die Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd festzulegen.

 

Unabhängig davon, ob Büchse oder Flinte in diesem Rahmen genutzt werden sollen, ist ein Schießstandbesuch nun verpflichtend.

 

Wir sehen dies lediglich als einen Versuch, denn noch steht nicht fest, wie die Durchführungsbestimmungen im Detail aussehen. Hier steht jetzt die oberste Jagdbehörde in der Pflicht. Reicht bereits lediglich der Besuch eines Tontaubenstandes oder sollte bestenfalls auch eine getroffen werden? Statt sich der Einfachheit halber an den benötigten Leistungen zum Bestehen der Jägerprüfung zu orientieren, bleibt bis heute diese Frage offen. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht! Geregelt scheint indes laut Auskunft der niedersächsischen Landesjägerschaft bereits, was passiert, wenn man ohne Übungsschießen an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt. Theoretisch möglich wäre eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro, zu erwarten sei eher eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro. An der Zuverlässigkeit sei bei Begehen dieser Ordnungswidrigkeit zunächst nicht zu zweifeln. Fast vergessen: Anders als beim Jagdschein muss der Übungsnachweis nicht vom Jagdleiter kontrolliert werden.

 

Warum scheuen viele von uns den Schießstand und nehmen durch Fernbleiben entsprechend harte Konsequenzen in Kauf? Es geht nicht nur um unsere Sicherheit, sondern auch um das Wohl unseres geliebten Wildes und die Umsetzung des Tierschutzgedankens.

Eure Jagdblatt Redaktion

Waidmannsheil


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