Die Straße ist von feuchtem Laub bedeckt, Nebelschwaden liegen über den Feldern und die Scheinwerfer schneiden sich durch die Dunkelheit. Trotz angepasster Geschwindigkeit taucht plötzlich, wie aus dem Nichts, Wild am Straßenrand auf und betritt innerhalb eines Wimpernschlags die Fahrbahn. Eine Vollbremsung kann die Kollision nicht mehr verhindern.
Das dumpfe Geräusch des Aufpralls und das kurze Blenden der Scheinwerfer, als das Tier gegen den Kühler prallt und zur Seite geschleudert wird, hinterlassen einen bleibenden Eindruck. Man ist aufgewühlt, die Hände zittern und ein Gefühl der Hilflosigkeit macht sich breit. Für einen Moment herrscht Unsicherheit darüber, wie weiter vorzugehen ist. Gut, wenn man die Vorschriften und das richtige Verhalten in einer solchen Situation kennt.
Nachdem das Fahrzeug zum Stehen gekommen ist, atmet man tief durch und überprüft sich auf Verletzungen. Ist alles in Ordnung, sollte man nicht einfach weiterfahren. Man schaltet die Warnblinkanlage ein, zieht die Warnweste an und stellt das Warndreieck etwa 100 Meter hinter dem Wagen auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Mit vorsichtigen Schritten nähert man sich der Unfallstelle. Das betroffene Wild liegt regungslos am Fahrbahnrand. Auch wenn der erste Impuls oft ist, Wildtieren zu helfen, empfiehlt es sich, Abstand zu halten. Verletzte Wildtiere können unberechenbar reagieren, zudem besteht die Gefahr von Krankheiten oder Parasiten.
Nach dem ersten Schock ist es wichtig, gesetzeskonform zu handeln
Nach dem ersten Schock ist es wichtig, gesetzeskonform zu handeln. Die wichtigsten Schritte nach einem Wildunfall sind:
- Absichern der Unfallstelle, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen, damit andere Fahrzeuge frühzeitig gewarnt werden und Folgeunfälle vermieden werden.
- Notruf absetzen, die Polizei oder die zuständige Jagdbehörde informieren. Die Notrufnummer 110 gilt in Deutschland für die Polizei, die dann die weiteren Schritte einleitet, etwa die Benachrichtigung des Jagdpächters. Das Melden des Unfalls ist Pflicht, auch wenn das Tier nach der Kollision geflüchtet ist.
- Wild nicht berühren, verletzte Tiere können gefährlich werden, außerdem besteht die Gefahr von Krankheiten oder Parasiten. Man meldet, wo das Tier sich befindet, damit Fachpersonal es bergen kann.
- Beweissicherung, nach Möglichkeit sollte man den Unfall dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos von der Unfallstelle, vom Tier und von den entstandenen Schäden am Fahrzeug. Zeugen sollten ihre Kontaktdaten hinterlassen.
- Wildunfallbescheinigung, für die Versicherung benötigt man eine Bescheinigung über den Wildunfall, die von der Polizei oder Jagdbehörde ausgestellt wird. Sie ist wichtig, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen.
Wie lassen sich Wildunfälle vermeiden?
Das Risiko eines Wildunfalls lässt sich nie ganz ausschließen, doch mit einigen Verhaltensregeln kann man die Gefahr reduzieren:
- Angepasste Geschwindigkeit, besonders in Waldgebieten, an Feldrändern oder Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern sollte man das Tempo reduzieren.
- Vorausschauendes Fahren, mit erhöhter Aufmerksamkeit rechnen, vor allem in der Dämmerung und bei schlechten Sichtverhältnissen.
- Abblendlicht einschalten, das Fernlicht kann Tiere blenden und dazu bringen, abrupt stehen zu bleiben. Besser ist es, mit Abblendlicht zu fahren und rechtzeitig zu reagieren.
- Bremsbereit bleiben, besonders an unübersichtlichen Stellen oder nach Kurven empfiehlt es sich, den Fuß in Bremsbereitschaft zu halten.
- Achtung bei mehreren Tieren, Wild ist selten allein unterwegs. Oft folgen weitere Tiere auf die Straße, nachdem das erste die Fahrbahn überquert hat.
Versicherungsschutz?
Viele stellen sich nach einem Wildunfall die Frage nach dem Versicherungsschutz. In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung Schäden, die durch Haarwild, z. B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, verursacht wurden. Schäden durch andere Tierarten können je nach Versicherungstarif abgedeckt sein oder nicht. Wichtig ist stets die umgehende Meldung und die Vorlage der Wildunfallbescheinigung.
Unfallflucht ist in jedem Fall strafbar. Wer sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, riskiert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern macht sich strafbar. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden. Die zuständigen Stellen kümmern sich um die Nachsuche und Versorgung verletzter Tiere.
Ein Wildunfall ist mehr als ein kurzer Schreckmoment, sondern ein unvorhergesehenes Ereignis, das uns erschüttert und nachdenklich macht. Solche Erlebnisse führen uns eindrücklich vor Augen, wie bedeutsam Mitgefühl, Umsicht und Verantwortung auf unseren Straßen sind. Wer vorsichtig fährt und Verantwortung übernimmt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und Tiere. Mit Achtsamkeit und Rücksichtnahme auf der Straße helfen wir, Unfälle zu vermeiden. Bleiben wir aufmerksam und handeln besonnen, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
